Im Allgemeinen sind die beiden Hauptursachen für die Inanspruchnahme der Leihmutterschaft: eine fehlende Gebärmutter oder Gebärmutterfehlbildung und die medizinische Kontraindikation.
Fälle, in denen keine Gebärmutter oder eine Gebärmutterfehlbildung vorliegt:
- Mayer-Rokitansky-Küster-Hauser-Syndrom. Dies ist eine Anomalie, bei der die Frau ohne Gebärmutter und/oder Scheide geboren wird oder, wenn es eine gibt, ihre Entwicklung unvollständig ist.
- Hysterektomie (Operation zur Entfernung der Gebärmutter).
- Vorhandene zahlreiche Myome in der Gebärmutter, die nicht operativ entfernt werden können.
- Unheilbares Asherman-Syndrom (Gebärmutterverwachsungen).
- Im Falle von Single-Männern und männlichen homosexuellen Paaren.
- Wiederkehrende Fehlgeburten oder zahlreiche embryonale Implantationsstörungen ohne ersichtlichen Grund.
- Wenn die Dicke des Endometriums nicht erhöht werden kann.
Fälle von medizinischer Kontraindikation (relativ und absolut):
- Krankheit, die sich mit der Schwangerschaft verschlimmert und das Leben von Mutter und Fötus gefährdet.
- Pulmonale Hypertonie
- Turner-Syndrom
- Gebärmutterkrebs
Hier können Sie den kompletten Artikel lesen: Was ist die Leihmutterschaft? Definition, Arten und Indikationen ( 4).